Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet
ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des
Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner
ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich
deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein
so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder
Leitung frei gesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne
zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich
zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.
Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für
mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, u.s.w.:
so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu
denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche
Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der
Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur
Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich
halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie
gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm
gemacht haben, und sorgfältig verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe
ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen, darin sie sie einsperreten,
wagen durften: so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen drohet,
wenn sie es versuchen, allein zu gehen. Nun ist diese Gefahr zwar eben
so groß nicht, denn sie würden durch einigemal Fallen wohl endlich gehen
lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern, und
schreckt gemeiniglich von allen ferneren Versuchen ab.
Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer,
sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit
herauszuarbeiten. Er hat sie sogar lieb gewonnen, und ist vor der Hand
wirklich unfähig, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man
ihn niemals den Versuch davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese
mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr
Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden
Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über den
schmalesten Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu
dergleichen freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige,
denen es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus
der Unmündigkeit her aus zu wickeln, und dennoch einen sicheren Gang zu
tun.
Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist
eher möglich; ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe
unausbleiblich. Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende, sogar
unter den eingesetzten Vormündern des großen Haufens, finden, welche,
nachdem sie das Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist
einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes
Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden. Besonders ist
hiebei: daß das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses Joch
gebracht worden, sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es
von einigen seiner Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind,
dazu aufgewiegelt worden; so schädlich ist es, Vorurteile zu pflanzen,
weil sie sich zuletzt an denen selbst rächen, die, oder deren Vorgänger,
ihre Urheber gewesen sind. Daher kann
ein Publikum nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch eine
Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotism
und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre
Reform der Denkungsart zu Stande kommen; sondern neue Vorurteile
werden, eben sowohl als die alten, zum Leitbande des gedankenlosen
großen Haufens dienen.
Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen. Nun höre ich aber von allen Seiten rufen: räsonniert nicht!
Der Offizier sagt: räsonniert nicht, sondern exerziert! Der Finanzrat:
räsonniert nicht, sondern bezahlt! Der Geistliche: räsonniert nicht,
sondern glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: räsonniert, so viel ihr wollt, und worüber ihr wollt; aber gehorcht!)
Hier ist überall Einschränkung der Freiheit. Welche Einschränkung aber
ist der Aufklärung hinderlich? welche nicht, sondern ihr wohl gar
beförderlich? – Ich antworte: der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zu Stande bringen; der Privatgebrauch
derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch
darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe
aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft
denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten,
oder Amte, von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen
Geschäften, die in das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein
gewisser Mechanism notwendig, vermittelst dessen einige Glieder des
gemeinen Wesens sich bloß passiv verhalten müssen, um durch eine
künstliche Einhelligkeit von der Regierung zu öffentlichen Zwecken
gerichtet, oder wenigstens von der Zerstörung dieser Zwecke abgehalten
zu werden. Hier ist es nun freilich nicht erlaubt, zu räsonnieren;
sondern man
muß gehorchen. So fern sich aber dieser Teil der Maschine zugleich als
Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft
ansieht, mithin in der Qualität eines Gelehrten, der sich an ein
Publikum im eigentlichen Verstande durch Schriften wendet: kann er
allerdings räsonnieren, ohne daß dadurch die Geschäfte leiden, zu denen
er zum Teile als passives Glied angesetzt ist. So würde es sehr
verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas
anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit
dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen. Es kann ihm
aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als Gelehrter, über die Fehler
im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen, und diese seinem Publikum zur
Beurteilung vorzulegen. Der Bürger kann sich nicht weigern, die ihm
auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann ein vorwitziger Tadel solcher
Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden sollen, als ein Skandal
(das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen könnte) bestraft werden.
Eben derselbe handelt demohngeachtet der Pflicht eines Bürgers nicht
entgegen, wenn er, als Gelehrter, wider die Unschicklichkeit oder auch
Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken
äußert. Eben so ist ein Geistlicher verbunden, seinen
Katechismusschülern und seiner Gemeine nach dem Symbol der Kirche, der
er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf diese Bedingung
angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar
den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden
Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol, und Vorschläge wegen
besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens, dem Publikum
mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt
werden könnte. Denn, was er zu Folge seines Amts, als Geschäftträger
der Kirche, lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung dessen er
nicht freie Gewalt hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern das er
nach Vorschrift und im Namen eines andern vorzutragen angestellt ist.
Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses oder jenes; das sind die
Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er
zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde aus
Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung unterschreiben
würde, zu deren Vortrag er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil
es doch nicht ganz unmöglich ist, daß darin Wahrheit verborgen läge, auf
alle Fälle aber wenigstens doch nichts der innern Religion
Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn glaubte er das letztere
darin zu finden, so würde er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten
können; er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also, den ein angestellter
Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch;
weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so große, Versammlung
ist; und in Ansehung dessen ist er, als Priester, nicht frei, und darf
es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen
als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich
der Welt, spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche
seiner Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner
eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen.
Denn daß die Vormünder des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder
unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung der
Ungereimtheiten hinausläuft.
Aber sollte nicht eine Gesellschaft von
Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung, oder eine ehrwürdige Classis
(wie sie sich unter den Holländern selbst nennt) berechtigt ein, sich
eidlich unter einander auf ein gewisses unveränderliches Symbol zu
verpflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft über jedes
ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk zu führen, und diese
so gar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich. Ein solcher
Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte
abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings null und nichtig; und
sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstäge und die
feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich
nicht verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu
setzen, darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich
so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu
reinigen, und überhaupt in der Aufklärung weiter zu schreiten. Das wäre
ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche
Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen
sind also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter
und frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen. Der Probierstein alles
dessen, was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in
der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen
könnte? Nun wäre dieses wohl, gleichsam in der Erwartung eines bessern,
auf eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine gewisse Ordnung
einzuführen; indem man es zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem
Geistlichen, frei ließe, in der Qualität eines Gelehrten öffentlich,
d.i. durch Schriften, über das Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung
seine Anmerkungen zu machen, indessen die eingeführte Ordnung noch immer
fortdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen
öffentlich so weit gekommen und bewähret worden, daß sie durch
Vereinigung ihrer Stimmen (wenn gleich nicht aller) einen Vorschlag vor
den Thron bringen könnte, um diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen,
die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu einer
veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten, ohne doch diejenigen
zu hindern, die es beim Alten wollten bewenden lassen. Aber auf eine
beharrliche, von niemanden öffentlich zu bezweifelnde
Religionsverfassung, auch nur binnen der Lebensdauer eines Menschen,
sich zu einigen, und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange der
Menschheit zur Verbesserung gleichsam zu vernichten, und fruchtlos,
dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft nachteilig, zu machen, ist
schlechterdings unerlaubt. Ein Mensch kann zwar für seine Person, und
auch alsdann nur auf einige Zeit, in dem, was ihm zu wissen obliegt, die
Aufklärung aufschieben; aber auf sie Verzicht zu tun, es sei für seine
Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heißt die heiligen
Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen treten. Was aber nicht
einmal ein Volk über sich selbst beschließen
darf, das darf noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen;
denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den gesamten
Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, daß
alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung
zusammen bestehe: so kann er seine Untertanen übrigens nur selbst machen
lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun nötig finden; das
geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß nicht einer den andern
gewalttätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben nach
allem seinen Vermögen zu arbeiten. Es tut selbst seiner Majestät
Abbruch, wenn er sich hierin mischt, indem er die Schriften, wodurch
seine Untertanen ihre Einsichten ins reine zu bringen suchen, seiner
Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er dieses aus eigener höchsten
Einsicht tut, wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra
grammaticos, als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt
so weit erniedrigt, den geistlichen Despotism einiger Tyrannen in seinem
Staate gegen seine übrigen Untertanen zu unterstützen.
Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung.
Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen genommen,
schon im Stande wären, oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in
Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern
sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß
jetzt ihnen doch das Feld geöffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten,
und die Hindernisse der allgemeinen Aufklärung, oder des Ausganges aus
ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit, allmählich weniger werden,
davon haben wir doch deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses
Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung, oder das Jahrhundert Friederichs.
Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet, zu sagen: daß er es für Pflicht halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen Namen der Toleranz
von sich ablehnt: ist selbst aufgeklärt, und verdient von der dankbaren
Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst das
menschliche Geschlecht der Unmündigkeit, wenigstens von Seiten der
Regierung, entschlug, und jedem frei ließ, sich in allem, was
Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. Unter
ihm dürfen verehrungswürdige Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht,
ihre vom angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Urteile und
Einsichten, in der Qualität der Gelehrten, frei und öffentlich der Welt
zur Prüfung darlegen; noch mehr aber jeder andere, der durch keine
Amtspflicht eingeschränkt ist. Dieser Geist der Freiheit breitet sich
auch außerhalb aus, selbst da, wo er mit äußeren Hindernissen einer sich
selbst mißverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet dieser
doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit, für die öffentliche Ruhe und
Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen sei. Die
Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit
heraus, wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu
erhalten.
Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, die des
Ausganges der Menschen aus ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit,
vorzüglich in Religionssachen gesetzt: weil in Ansehung der
Künste und Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse haben, den
Vormund über ihre Untertanen zu spielen; überdem auch jene Unmündigkeit,
so wie die schädlichste, also auch die entehrendste unter allen ist.
Aber die Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt,
geht noch weiter, und sieht ein: daß selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung es ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft öffentlichen
öffentlichen Gebrauch zu machen, und ihre Gedanken über eine bessere
Abfassung derselben, sogar mit einer freimütigen Kritik der schon
gegebenen, der Welt öffentlich vorzulegen; davon wir ein glänzendes
Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen
wir verehren.
Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der öffentlichen Ruhe zur Hand hat, – kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf: räsonniert, so viel ihr wollt, und worüber ihr wollt; nur gehorcht! So zeigt sich hier ein befremdlicher nicht erwarteter Gang menschlicher Dinge; so wie auch sonst, wenn man ihn im großen betrachtet, darin fast alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher Freiheit scheint der Freiheit des Geistes des Volks vorteilhaft, und setzt ihr doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft hingegen diesem Raum, sich nach allem seinen Vermögen auszubreiten. Wenn denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum freien Denken, ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählich zurück auf die Sinnesart des Volks (wodurch dieses der Freiheit zu handeln nach und nach fähiger wird), und endlich auch sogar auf die Grundsätze der Regierung, die es ihr selbst zuträglich findet, den Menschen, der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäß zu behandeln.
(In der Berlinischen Monatsschrift erschienener Aufsatz vom 30. September 1784)
Textlesung bei Salm Philosophie
ZUM GEBURTSTAG DES PHILOSOPHEN
Über den Autor (1724-1804)
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